Aktuelle Förderungen der KfW
Der Verband Fenster + Fassade (VFF) klärt in einer Pressemitteilung über die aktuellen Förderprogramme der KfW bezüglich Fenster, Haustüren und Fassaden im Neubau auf. „Zur Verfügung stehen zinsvergünstigte KfW-Förderkredite oder Investitionszuschüsse. Sie müssen vor Beginn des Bauvorhabens oder dem Start der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden und rentieren sich von Anfang an", erklärt der Geschäftsführer des VFF, Ulrich Tschorn.
Interessant für Bauherren oder Modernisierer, die den Kauf von neuen Fenstern oder Haustüren planen, sind die Programme „Energieeffizient Bauen" (Nr. 153), „Energieeffizient Sanieren" (Nrn. 151/152 bzw. 430), „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung" (Nr. 431) und „Altersgerecht Umbauen" (Nrn. 159 bzw. 455), in dem auch Einbruchschutzmaßnahmen gefördert werden.
Die Förderprogramme im Einzelnen
Beim KfW-Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen" werden die Errichtung oder der Ersterwerb hochwertiger Neubauten nach den Standards KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus in Form eines Kredites gefördert. „Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 100.000 Euro", erklärt Tschorn.
Die KfW-Programme 151/152 bzw. 430 „Energieeffizient Sanieren" umfassen Kredit oder Zuschuss. Gefördert wird die vollständige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nrn. 151/430) nach den Standards KfW-Effizienzhaus Denkmal, 115, 100, 85, 70 und 55 sowie Maßnahmenpakete oder einzelne Sanierungsmaßnahmen (Nrn. 152/430). „Hier gibt es zinsverbilligte Darlehen", so Tschorn. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro bei vollständiger Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nr. 151) und 50.000 Euro bei Maßnahmenpaket bzw. Einzelmaßnahme (Nr. 152).
Das dritte Programm im Bunde, das KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung" bietet einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste. „Gewährt wird hierbei ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber bis zu 4.000 Euro je Vorhaben", erklärt der VFF-Geschäftsführer.
Das Programm „Altersgerecht Umbauen" (Nrn. 159 bzw. 455), bietet Kredit, Zuschuss und auch die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz. „Geboten wird hier ein zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 50.000 Euro", berichtet Tschorn. Bei der Zuschussvariante 455 liegt der Mindestinvestitionsbetrag bei 500 Euro. Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit beträgt 50.000 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und 15.000 Euro für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.
Handwerkerleistungen absetzbar
Nicht zu verachten sind auch die finanziellen Erleichterungen, die sich aus § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ergeben: Danach werden Handwerkertätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt - vorausgesetzt, für die Maßnahme wird keine sonstige öffentliche Förderung zum Beispiel in Form der KfW-Fördermittel in Anspruch genommen. „Die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten sind bis maximal 6.000 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig. Das heißt, beim Einbau von neuen Fenstern können immerhin bis zu 1.200 Euro Steuern gespart werden", verrät Ulrich Tschorn abschließend.
Auf die Homepage des VFF gelangen Sie über diesen Link.
Der VFF hat zum Thema Förderungen und Zuschüsse gemeinsam mit dem Bundesverband Flachglas (BF) einen informativen Flyer „Energetisch Sanieren mit Glas und Fenstern" herausgebracht. Dieser steht unter www.fensterratgeber.de im Bereich ‚Förderung und Finanzen‘ zum kostenlosen Download bereit. Außerdem bieten der Bund, die Länder und die Europäische Union individuelle Förderprogramme in den unterschiedlichsten Bereichen an, über die man sich unter www.foerderdatenbank.de informieren kann.
Grafik: VFF / BF.