pro-K erstellt Leitfaden zur Risikobewertung von nicht gelisteten Stoffen
Die Fachgruppe Bedarfsgegenstände im pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. befasst sich fortlaufend mit Fragenstellungen rund um die Erstellung von Konformitätserklärungen gemäß VO (EU) 10/2011 für Mehrwegbedarfsgegenstände. Jetzt hat sie einen neuen Leitfaden zur Risikobewertung von nicht gelisteten Stoffen (NLS) herausgegeben.
Der neue pro-K Leitfaden beschreibt die Anforderungen nach Artikel 19 der VO 10/2011 aus Sicht der Hersteller von Bedarfsgegenständen. Er versteht sich als Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorgaben bezüglich der Bewertung von nicht gelisteten Stoffen (NLS). „Mit unserem Leitfaden bieten wir den Herstellern von Konsumprodukten eine wichtige Orientierung und Hilfestellungen zur Erstellung ihrer Konformitätserklärungen", betont Ralf Olsen, Hauptgeschäftsführer des pro-K.
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