7. Dezember 2018

Das neue Bauvertragsrecht und weitere Entwicklungen im Baurecht

bb-Nachlese: VFF-Fachtagung VOB und Recht

Die Referenten der Fachtagung, v.l.: Markus Christoffel, Prof. Christian Niemöller und Michael Turba. Foto: VFF.

Am 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht des BGB in Kraft getreten. Diese Neuregelung und ihre Konsequenzen bildeten den zentralen Themenschwerpunkt der Fachtagung VOB und Recht des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) am 30. Oktober 2018 in Frankfurt am Main. Weitere Themen der mit rund 50 Teilnehmern besuchten Veranstaltung waren die Überarbeitung der ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, der aktuelle Stand der DIN 18008 sowie die praktischen Fallstricke bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit pauschalem Preis.

Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Frankfurter Baurechtskanzlei SMNG erläuterte in den ersten beiden Vorträgen der Fachtagung, welche Punkte Auftragnehmer bei der Umsetzung des neuen Bauvertragsrechts besonders beachten müssen. Im ersten Referat zeigte Prof. Niemöller auf, wie die Auftraggeber beispielsweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so anpassen, dass sie ihre tendenzielle Schlechterstellung durch die Reform in den zentralen Punkten „Nachtragsmanagement" und „Zustandsfeststellung" (Abnahme) möglichst gering halten.

In seinem zweiten Vortrag fokussierte Prof. Niemöller sich auf die Punkte „Nacherfüllung" und die ergänzende Neuregelung des „Zuliefererregresses", die den Verkäufer, beispielsweise den Zulieferer, in bisher ungekanntem Maße in die Pflicht nimmt. Dabei thematisierte er auch die Gegenstrategien der Lieferanten, mit dem §377 HGB und der geforderten Wareneingangskontrolle die finanziellen Konsequenzen einzudämmen.

Alles zur VFF-Fachtagung VOB und Recht lesen Sie auf Seite 11 der Dezember-Ausgabe von bauelemente bau.

Die Internetseite des VFF rufen Sie bitte über diesen Link auf.

 

 

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