Neuer Prüfbereich beim PfB
Die Zertifizierungsstelle des Prüfzentrums für Bauelemente, PfB, in Stephanskirchen bei Rosenheim ergänzt die Akkreditierung im Bereich der Einbruchhemmung. Neu im Angebot ist die Zertifizierung und Überwachung einbruchhemmender Tore nach der DIN/TS 18194:2020-07, gemäß erweitertem Zertifizierungsprogramm ZE1 der PfBcert.
Ab sofort können einbruchhemmende Tore, die nach DIN/TS 18194 klassifiziert sind, bei der Zertifizierungsstelle des PfB zertifiziert und die Fertigungsstätte überwacht werden. Dies ermöglicht den Eintrag in das Herstellerverzeichnis der Kommission Polizeiliche Kriminal-prävention, kurz „KPK“-Liste. Mit dem Eintrag in die KPK- Liste, besteht für Privathaushalte die Möglichkeit der finanziellen Förderung von einbruchhemmenden Garagentoren gelisteter Hersteller durch die KfW-Bank.
Vorhandene Prüfnachweise nach DIN V ENV 1627:1999-04 ff können je nach Prüfdurchführung direkt oder mit ergänzenden Prüfungen im Rahmen einer gutachtlichen Stellungnahme nach DIN/TS 18194 bewertet werden und in die Zertifizierung einfließen. Die Prüfungen zum Nachweis einbruchhemmender Eigenschaften, wie auch andere Prüfungen, können sowohl beim Hersteller vor Ort, als auch im Labor des PfB durchgeführt werden.
Die Prüfstelle und die Zertifizierungsstelle des PfB ermöglichen es, neben den Prüfungen vor Ort auch die Auditierung der Fertigungsstätte durchzuführen und somit dem Kunden gebündelte Dienstleistungen innerhalb eines gezielt abgesteckten Zeitfensters anzubieten.
Die Internetseite des PfB können Sie über diesen Link besuchen.
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