Über die Vorzüge der Montagezarge
bb-Rückblende: VFF-Fachtagung Normung + Technik
Der Blick in die Zukunft des Bauelementes Fenster und seiner Montage verband alle Vorträge der Fachtagung Normung und Technik des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) am 23. Juni 2021, die als Hybrid-Veranstaltung aus dem IntercityHotel Frankfurt Airport für die rund 20 Teilnehmer vor Ort und die 70 Online-Teilnehmer gleichermaßen angeboten wurde.
Am Vormittag ging es um die Nutzung von Vorab-Montagezargen beim Fenstereinbau sowie Fenster mit Öffnungsbegrenzung, am Nachmittag standen dann das neue Gebäudeenergiegesetz GEG, die aktuellen Förderprogramme sowie die Verwendung von heißgelagertem ESG (ESG-HF) über vier Meter Höhe auf dem Programm. „Mit dem heutigen Programm haben wir vor allem technische Entwicklungen, aber auch aktuelle Anforderungen vorgestellt und diskutiert, die aus verschiedenen Perspektiven zukunftsweisend sind“, so Frank Koos, VFF-Geschäftsführer für Normung, Technik und internationale Aktivitäten.
Nach der Begrüßung durch den Obmann des Technischen Ausschusses, Christian Anders, trug zunächst Joachim Oberrauch, Verwaltungsratspräsident und Produktentwicklungsleiter der Südtiroler Finstral AG, zu den Vorteilen des zweistufigen Einbaus mit Vorab-Montagezargen vor. Finstral blickt auf über 50 Jahre Erfahrung mit Zargensystemen zurück; eine Technik, die beispielsweise in Italien oder den Niederlanden Standard ist. Der zweistufige Einbau mit dem Einsatz der Zarge während der „nassen“ Bauphase schützt das Element vor Schäden durch den Bauprozess.
Weiterhin lasse sich mit der Zarge das komplette Bauanschlussthema (Befestigung und Abdichtung bis zu Elektrik, Sonnenschutz oder Lüftung) lösen. Und schließlich sei der Fenstertausch, ob schadens- oder altersbedingt, ohne größeren Aufwand möglich. Rechtsanwalt Jörg Teller, Baurechtsexperte der Kanzlei SMNG, ergänzte den Vortrag Oberrauchs durch einige rechtliche Fragen, die mit der Zargenmontage verbunden sind. Stichworte Tellers waren „anerkannte Regel der Technik“, „korrekte Ausschreibung“ und „Schutz der Leistung“.
Öffnungsbegrenzung aus verschiedenen Ansichten
Das zweite Schwerpunktthema des Vormittags „Fenster mit Öffnungsbegrenzung“ wurde gleich aus vierfacher Perspektive erläutert und vertieft. Manuel Demel, Projektingenieur Geschäftsbereich Technik vom ift Rosen-heim, stellte das Panorama technischer Aspekte und Lösungsmöglichkeiten der Öffnungsbegrenzung dar. Demel unterschied kategorisch zwischen Komfortanwendungen und der Verwendung von Öffnungsbegrenzern mit Anforderungen an die Absturzsicherheit, die er durch die Bauteilanforderungen und die Betreiberpflichten wie zum Beispiel der Wartung ergänzte. Eine ift-Richtlinie zu „Fenstern mit Öffnungsbegrenzung“ erscheint noch in diesem Sommer.
Die folgenden drei Vorträge zu dem Thema „Öffnungsbegrenzung“ erweiterten den Blick aus Sicht des Beschlagherstellers, Stichwort „Produktanforderungen“ (Stephan Schmidt, Geschäftsführer Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie – FVSB), aus Sicht des Fensterherstellers im Blick auf die Kommunikation mit Kunden und den Nachweis der Anforderungen (Christian Anders, Hilzinger Metallbau GmbH) und aus Sicht des Juristen auf die Rolle der Beteiligten und die aktuelle Rechtsprechung (Jörg Teller). Die anschließende Podiumsdiskussion der vier Beteiligten verdeutlichte noch einmal die Komplexität der Thematik und nahm die Zukunftschancen dieser Technik in den Blick.
Aus Normung und Technik
Am Nachmittag erläuterte zunächst Frank Koos die „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an Fenster, Türen, Fassaden und die Förderung der energetischen Gebäudesanierung 2021“. Das 2020 in Kraft getretene GEG ersetzt die Vorgängerregelungen des EnEG, der EnEV und des EEWärmeG. Im ersten Teil seines Referates erklärte Koos die technischen und informativen Anforderungen, die bei Neubauten und Bestandsgebäuden erfüllt werden müssen. Im zweiten Teil präsentierte Koos die Fördermöglichkeiten der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), der steuerlichen Sanierungsförderung und der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW).
Zum Abschluss der Fachtagung informierte Jochen Grönegräs, Hauptgeschäftsführer Bundesverband Flachglas (BF), über Verwendung von fremdüberwachtem, heißgelagertem ESG über vier Meter Höhe. Anlass für diese Thematik ist die neue DIN 18008-2:2020-05 als Nachfolgerin der DIN 18008-2:2010-12. Die neue DIN enthält die Verschärfung, dass heißgelagertes ESG (als Einfachglas oder äußere Scheibe eines Mehrscheiben-Isolierglases) über vier Meter nicht mehr zugelassen ist, außer es kann eine angemessen reduzierte Versagenswahrscheinlichkeit für die Zuverlässigkeitsklasse RC2 nach EN 1990 nachgewiesen werden. Diesen Nachweis erbringt – so Grönegräs – die Fremdüberwachung der Heißlagerungsprüfung im Rahmen der RAL Gütesicherung für heißgelagertes ESG nach RAL-GZ 525 (ESG-HF).
Auf die Homepage des VFF geht es hier entlang.
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