21. September 2021

Vereinfachte Planung und Ausführung der Fensterlüftung

Neue ift-Richtlinien „LU-01 und LU-02“

Die neuen ift-Richtlinien LU-01/2 und LU-02/2. Grafik: ift Rosenheim

Durch die Corona-Pandemie hat die Lüftung eine enorme Bedeutung in der Öffentlichkeit sowie bei Bauherren, Immobilienbesitzern und -nutzern gewonnen. Richtiges Lüften beugt gesundheitlichen und bauphysikalischen Problemen vor. Dezentrale, ins Fenster integrierte, Lüftungsgeräte oder -komponenten (Fensterlüfter) sind für die Lüftung gut geeignet. Bei lüftungstechnischen Maßnahmen in Wohngebäuden muss die DIN 1946-6 beachtet werden.

Um den Umgang mit diesem komplexen Normenwerk zu vereinfachen, hat das ift Rosenheim die beiden ift-Richtlinien LU-01 „Fensterlüfter Leistungseigenschaften“ und LU-02 „Fensterlüfter Einsatzempfehlung“ nun überarbeitet. Mit der ift-Richtlinie LU-02/2 steht Planern, Fensterherstellern und Montagebetrieben ein einfaches und praxisnahes Planungsinstrument für die Lüftungsplanung im Wohnungsbau nach DIN 1946-6 zur Verfügung.

Die beiden ift-Richtlinien gelten für Fensterlüfter als dezentrale Lüftungskomponente, die sich am, im oder um das Fenster befinden, beispielsweise Luftdurchlässe, Fensterbanklüfter, Aufsatzelemente, Fensterfalzlüfter, beschlaggeregelte Lüfter (beispielsweise kraftbetätigte Fenster zur kontrollierten Lüftung). Damit steht ein umfangreicher Baukasten zur dezentralen und kostengünstigen Lüftung mit Fenstern zur Verfügung. Ein Lüftungskonzept ist gemäß DIN 1946-6 für Neubauten, Komplettsanierungen oder bei einer Teilmodernisierung (Austausch über1/3 der Fenster) zu erstellen. Dieses kann von jedem Fachkundigen erstellt werden. Die notwendige Fachkenntnis und Befähigung kann kompakt in einem ift-Seminar erworben werden.

Die Richtlinien im Detail

Die ift-Richtlinie LU-01/2 „Fensterlüfter – Teil 1: Leistungseigenschaften“ ermöglicht Herstellern und Planern, die Leistungseigenschaften übersichtlich in Klassifizierungstabellen darzustellen, zu vergleichen und auszuschreiben. Diese Übersicht bietet dem Verbraucher, Architekten und Planer eine leichte Vergleichbarkeit der lüftungsspezifischen Produkteigenschaften sowie weitere Eigenschaften wie Schalldämmung, Schlagregendichtheit oder Gebrauchstauglichkeit.

Die ift-Richtlinie LU-02/2 „Fensterlüfter – Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau“ unterstützt Planer, Architekten, Fensterhersteller und dem Fachhandel bei der Erstellung des nach DIN 1946-6 geforderten Lüftungskonzept, dass für Neubauten und Sanierungen (Fenstertausch) gefordert ist. Ziel des Lüftungskonzepts ist zunächst die Prüfung, ob eine lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6 erforderlich ist. Mit Hilfe von Grafiken, Tabellen, Diagrammen und Rechenbeispielen ist eine einfache Planung und Umsetzung der lüftungstechnischen Maßnahmen (freie Lüftung zum Feuchteschutz) möglich, beispielsweise die Ausführung und Anzahl der erforderlichen Fensterlüfter. Aufgrund von praxisnahen Annahmen sind hierfür nur wenige Angaben zur Wohn-/Nutzungseinheit, Gebäudestandort sowie zur Ausführung notwendig. Zusätzlich werden weitere Anforderungen an Fensterlüfter wie Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Schallschutz und Brandschutz beachtet.

Eine vertiefte Fachkenntnis kann kompakt in einem online ift-Seminar erworben werden. Beide Richtlinien sind als Print- oder Downloadfassung zum Nettopreis von 27,- beziehungsweise 18,- Euro über diesen Link verfügbar.

Auf die Homepage des ift Rosenheim geht es hier entlang.

 

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