3. Februar 2022

Folgner unterstützt Kunden bei BEG-Förderung

Sebastian (l.) und Bernd Folgner, beide Geschäftsführer der Folgner GmbH: „Mit unserem Service zur Erlangung der BEG-Förderung…

…wollen wir unsere Kunden aktiv bei der Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung unterstützen.“ Foto: Folgner GmbH

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der außenliegende Sonnenschutz maßgeblich gefördert. Die Antragsstellung ist komplex und meist schwierig. Die Folgner GmbH, Hersteller von Sonnenschutz-Lösungen aus dem bayrischen Bad Aibling, gibt nun einen umfassenden und verständlichen Überblick über die Maßnahmen und unterstützt aktiv die Erlangung eines positiven Förderbescheids.

Seit Juli 2021 werden auch Rollläden, Raffstores, ZipScreens sowie Maßnahmen zur Gebäudeautomatisation (beispielsweise Smart Home Systeme) mit bis zu 20 Prozent der Investitionssumme gefördert. Wenn im Rahmen einer Energieberatung ein individueller Sanierungsplan (ISFP) erstellt wird, mit dem das Gebäude Schritt für Schritt auf ein besseres energetisches Niveau gebracht wird, kann jede einzelne Maßnahme mit zusätzlichen 5 Prozent gefördert werden. Aktuell wurde von den bestehenden Förder-Programmen zwar die KfW-Förderung für Neubau und Sanierung gestoppt – nicht davon betroffen sind Einzelmaßnahmen bei Bestandsimmobilien, zu denen auch der sommerliche Wärmeschutz gehört. Insgesamt sind das entscheidende Impulse und Anreize für Investitionen im außenliegenden Sonnenschutz.

Folgner gibt auf der Unternehmenshomepage einen umfassenden und verständlichen Einblick in die Förderung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man zur Förderung gelangt. Ziel ist es, den Förderprozess erklärbar zu machen und für alle Beteiligten – von den Bauherren über die Mieter bis zum Energieberater – so transparent wie möglich zu gestalten. Dabei stellt Folgner alle technischen Unterlagen frei als Download zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt das Folgner Service-Telefon

In vier Schritten zur Förderung

Sonnenschutz reduziert Heizkosten im Winter sowie Kosten für Kühlung im Sommer. Die Zielsetzung der BEG-Förderung ist deshalb, innerhalb der nächsten zehn Jahre die Renovierungsquote zu verdoppeln und den Energieverbrauch bis 2030 um 18 Prozent zu reduzieren. Im Folgenden die gezielte Hilfestellung von Folgner zur Erzielung der Förderbeiträge.

1. Förderfähigkeit prüfen

Was wird gefördert? Der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegendem Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung, sowie damit verbundene Sonnenschutz-Steuerungen. Förderfähige Produkte sind hierbei Rollläden, Raffstore, ZipScreens und Smart Home Produkte beziehungsweise Systeme. Gefördert werden nur die Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein Fachunternehmen verbrauchten Materials.

Wie hoch ist die Förderung? Für die Einzelmaßnahmen (EM) an der Gebäudehülle beträgt die Förderung 20 Prozent der Investitionssumme. Dabei beträgt das Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto) und die maximale Höhe der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden 60.000 Euro (brutto); jeweils pro Wohneinheit und Jahr.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige mindestens fünf Jahre her sein. Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden. Der Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter sein. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss erfüllt sein. Weitere Informationen unter gibt es über diesen Link.

2. Energieberater kontaktieren

Welche Sanierungsmaßnahmen stehen akut an? Welche sind später sinnvoll und wie greifen die einzelnen Maßnahmen ineinander? Solche Fragen tauchen bei sehr vielen Sanierungsanlässen frühzeitig auf. Grundsätzlich ist es daher empfehlenswert, von Beginn an eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen der Beratung wird ein individueller Sanierungsfahrplan für das Haus erarbeitet. Auch für diese Beratung und den Fahrplan gibt es eine hohe Förderung. Unabhängig davon ist es jedoch auch möglich, direkt mit einer einzelnen geförderten Sanierungsmaßnahme zu starten.

Bevor Anträge für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gestellt werden können, muss zwingend ein zertifizierter Energie-Berater hinzugezogen werden. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), mit der die beantragte Maßnahme genau erläutert wird. Durch den Energie-Berater erhalten Sie eine TPB-Identifikationsnummer, welche Sie für die Antragsstellung benötigen.

Die Kosten für den Energieberater werden mit 50 Prozent oder maximal 5.000 Euro (brutto), bezuschusst. Eine Liste zertifizierter Energieberater finden Sie über diesen Link.

3. Förderung beantragen

Der Förderantrag wird online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Das Antragsformular finden Sie über diesen Link.

4. Fachhändler beauftragen

 

Mehr zum Service von Folgner in Bezug auf die BEG-Förderung erfahren Sie über diesen Link.

 

Sie wollen regelmäßig über aktuellen Neuheiten und Entwicklungen informiert sein? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter oder schließen ein Abonnement der Print beziehungsweise der e-paper Ausgabe von bauelemente bau ab.

Sie meinen, diese Meldung könnte auch für Ihre Kollegen von Interesse sein? Dann freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung!

Diese Nachricht teilen Facebook Logo Twitter/X Logo LinkedIn Logo Xing Logo Pinterest Logo



Das könnte Sie auch interessieren

16. April 2026

Selve feiert 160 Jahre

Genau dort, wo anno 1866 mithilfe von Wasserkraft Draht- und Metallwaren produziert wurden, gibt heutzutage ständige Weiterentwicklung den Takt vor. Der Name Selve steht für vieles – auch für eines der durchgängigsten Produktportfolios …

17. Februar 2026

Reflexa feiert 65 Jahre Sonnen- und Sichtschutz

Reflexa feiert in diesem Jahr das 65-jährige Bestehen. Seit 1961 ist das Unternehmen in der Welt des Sonnen- und Sichtschutzes tätig. Aus einem kleinen Familienbetrieb ist ein modernes, mittelständisches Unternehmen geworden, das Tradition und …

20. November 2025

Mehr Annahmestellen für PVC-Altfenster im Raum Bremen

Die Rewindo GmbH Fenster-Recycling-Service meldet einen weiteren Zuwachs bei ihrem bundesweiten Netz von Annahmestellen für kleinere und Kleinstmengen von PVC-Altfenstern: Die Becker + Brügesch Entsorgungs GmbH (b+b), Bremen, hat ihren Beitritt zum …

zur Übersicht