30. Juni 2025

Statement der RTG zum aktuellen Haushaltsentwurf

Thomas Drinkuth. Foto: RTG

Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG hat in einer Pressemetteilung ein Statement zum derzeit im Bundestag diskutierten Haushaltsentwurf abgegeben. Im Mittelpunkt des Statements stehen die die Branche betreffenden Punkte Bauturbo, Sondervermögen und Investitionsbooster:

„Die neue Bundesregierung hat politische Initiativen gestartet, die auch die Bauwirtschaft ein Licht am Ende des Tunnels sehen lassen. Auch wenn noch nicht alles perfekt ist: Die schnellen politischen Maßnahmen sorgen für eine Stimmungsaufhellung in den Märkten und schaffen neues Vertrauen in die Verlässlichkeit politischen Handelns.

‚Genau das braucht die Bauwirtschaft jetzt: Einen verlässlichen politischen Rahmen und neue Möglichkeiten für einfacheres, schnelleres Bauen‘, bestätigt Thomas Drinkuth, Leiter des Hauptstadtbüros der Glasindustrie, des Fenster- und Fassadenbaus und der Sonnenschutz- und Automationsindustrie RTG.

Im Einzelnen: Der im Bundestag beschlossene ‚Investitionsbooster‘ ermöglicht bis zum Jahr 2027 eine 30prozentige Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Ab dem Jahr 2028 folgt eine sinkende Körperschaftssteuer. Das kommt der gesamten Wirtschaft zugute und schafft auch einen positiven Rahmen für Bauinvestitionen.

Der im Bundeskabinett verabschiedete und derzeit im Bundestag diskutierte Haushaltsentwurf für 2025 mit Eckwerten für 2026 bis 2029 sieht vor, dass wichtige Förderprogramme gesichert beziehungsweise sogar angehoben werden: Allein für den sozialen Wohnungsbau soll bis 2029 die Rekordsumme von 23,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Städtebauförderung wird verdoppelt. Die für die Sanierung wichtige Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird mit gut 15 Milliarden Euro ausgestattet und wächst somit um rund eine Milliarde Euro gegenüber dem vorherigen Entwurf.

Auch für ergänzende Förderprogramme wie ‚Jung kauft alt‘, ‚Gewerbe zu Wohnen‘ oder ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ sind entsprechende Mittel vorgesehen, die aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz finanziert werden. Dieses Sondervermögen sieht zudem Mittel in Milliardenhöhe vor, die von Kommunen unter anderem in die Sanierung von Schulen oder Krankenhäusern investiert werden können.

Zudem verschafft die im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Baugesetzbuches (‚Bauturbo‘) den Kommunen Beinfreiheit bei der Ausweisung von Baugebieten und beinhaltet weitere Prozessvereinfachungen.

‚Insgesamt wird deutlich, dass die neue Bundesregierung die Relevanz der Bauwirtschaft versteht – für die Konjunktur in Deutschland, für das Schaffen von ausreichendem Wohnraum und für den Klimaschutz. Die Impulse stimmen. Wichtige Themen aus dem Koalitionsvertrag stehen aber noch aus‘, so Drinkuth weiter. Die Wiederaufnahme der Förderung für EH55-Gebäude, Steuererleichterungen für Neubauten und Sanierungen und insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung vererbter Immobilien seien gute Ideen, die die Bundesregierung noch in die Umsetzung bringen sollte.

Besondere Vorsicht sei hingegen bei der angekündigten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes geboten: ‚Das letzte, was der Markt jetzt braucht, wäre eine erneute Verunsicherung, wie sie beispielsweise eine Fortsetzung der Heizungsdebatte schaffen könnte. Das Ziel muss daher eine pragmatische, geräuscharme Weiterentwicklung des Gesetzes sein‘, erklärt Drinkuth. Sinnvoll wäre, die anstehende Umsetzung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie und die von der Bundesregierung gewünschten Anpassungen in einem Durchgang zu erledigen.“

Auf die Homepage der RTG gelangen Sie über diesen Link.

 

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