Das Geld liegt auf der Straße
Autor Dittmar Siebert gibt nützliche Tipps zum Thema Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Fensterbaubranche.
Öffentliche Fördermittel sind vorhanden, werden aber oft nicht genutzt oder abgerufen. Warum sollte man diese nicht in Anspruch nehmen? Welche Fördermittel sind für die Fensterbranche passend? Wie kann man diese beantragen? Was ist zu beachten? Wer hilft den Betrieben im Fördermittel-Dschungel das richtige Förderprogramm zu finden und die Antragsformalitäten effektiv erfolgreich abzuwickeln? Diese Fragen versucht der Autor im nachfolgenden Fachartikel zu beantworten.
Grundsätzlich gibt es drei Ebenen, auf welchen man öffentliche Fördergelder als Unternehmen beantragen kann: die EU-Ebene, die Bundesebene und die Länderebene. Obwohl von der Geldmenge gigantisch (mehrere Mrd. Euro) ist die Chance gering und der Aufwand sehr hoch, Fördermittel der Europäischen Union (EU) erfolgreich zu akquirieren. Besser sieht es mit Bundes- und Landesförderprogrammen aus. Es gibt im Wesentlichen 4 Förderarten: öffentliche (stille oder offene) Beteiligungen, öffentliche Bürgschaften, zinsgünstige Darlehen (mit Haftungsfreistellung) oder direkte, nichtrückzahlbare Zuschüsse.
Mögliche Themenschwerpunkte
Geeignete Themenschwerpunkte für den Fensterhersteller sind sogenannte „FuE-Projekte", Projekte für Forschung und Entwicklung bzw. Innovation. Im Moment wird daraus das Thema Industrie 4.0 positiv bewertet. In der Regel sollte bei FuE-Projekten eine Hochschule oder entsprechende Forschungseinrichtung beteiligt sein. Beratung, Kooperationsentwicklung, Arbeitsplatzbeschaffung, -erhaltung, Weiterbildung der Mitarbeiter werden oft als Einzelmaßnahme gefördert. Weitere Themen sind Existenzgründung, Patente, Umweltschutz, Energieeffizienz, Regional- und Infrastrukturförderung und Außenwirtschaft.
Es gibt Anträge, welche unter Einhaltung der Förderrahmenbedingungen in der Regel genehmigt werden. Demgegenüber gibt es Förderwettbewerbe, wobei die Chance mehr oder minder gut sein kann, dass man eine Bewilligung erhält. Das Antragsverfahren kann ein- oder zweistufig erfolgen. Bei zweistufigen Verfahren wird in der ersten Stufe eine Projektskizze eingereicht. Wenn diese positiv bewertet wurde, erfolgt die eigentliche formelle Antragstellung. In den meisten Fällen darf das Projekt vor Antragsstellung noch nicht begonnen sein.
Die Förderprogramme, welche von Autor Dittmar Siebert übersichtlich zusammengestellt wurden, werden wir mitsamt weiteren Informationen in der März-Ausgabe von bauelemente bau abdrucken. Diese erscheint morgen.