Kleben auf beschichtetem Holz - geht denn das?
Wie bei vielen anderen Fragen auch, gibt es auch auf diese Frage leider keine einfache Antwort, sondern eine nach dem Muster: Grundsätzlich schon, aber...! Auf was es genau ankommt, wenn die Gebrauchstauglichkeit der geklebten Konstruktion sicher gestellt sein soll, wurde im Rahmen des Expertentages „Anwendung von Klebebändern auf beschichteten Holzoberflächen" beleuchtet. Veranstaltet wurde dieser Ende April vom Klebebandhersteller Lohmann in Zusammenarbeit mit dem ift Rosenheim. Hierfür hatte das Unternehmen sein neues Technologiezentrum in Neuwied für eine möglichst praxisnahe Demonstration der Verarbeitung bzw. der Prüfung von Klebebändern zur Verfügung gestellt.
Erweiterung der Richtlinie VE-08/4
Eine Verklebung auf rohem Holz lässt sich in der Fertigung nicht ohne größeren Aufwand realisieren. Der maßgebliche Grund, dass der überwiegende Teil der Holzfensterhersteller, der sich mit der Verklebung von Verglasungen befasst, die Verklebung auf dem bereits beschichteten Holz favorisiert. Aber bietet der Untergrund auch tatsächlich die notwendige Haftung für das eingesetzte Klebeband? Vertragen sich die eingesetzten Komponenten? Müsste ein Fensterhersteller jede einzelne von ihm eingesetzte Holzart, Farbe und Lasur in Kombination mit dem von ihm favorisierten Klebeband oder Klebstoff prüfen, wäre das mit einem nicht zu überschauenden zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Das ift Rosenheim hat daher seine Richtlinie VE-08/4 „Beurteilungsgrundlage für verklebte Verglasungssysteme" mit Fassung zum März 2017 um einen Teil 5 erweitert. Dieser befasst sich mit der Klebung auf beschichtetem Holz.
Den ausführlichen Bericht zur Veranstaltung sowie Informationen zur Erweiterung der ift-Richtlinie VE-08/4 finden Sie in der Juni-Ausgabe von bauelemente bau, die am 16. Juni erscheinen wird.
Auf die Homepage von Lohmann gelangen Sie über diesen Link...