KfW erhöht Zuschuss zum Einbruchschutz
Die KfW-Bankengruppe hat den Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz" in ihrem Produkt „Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" erhöht. So erhalten Bürgerinnen und Bürger, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten ab sofort mehr Förderung.
Zum 15. September 2017 hat die KfW nun die Zuschusshöhe für Investitionen von 500 Euro bis 1.000 Euro von 10 auf 20 Prozent erhöht. Somit gibt es bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Dies soll ein zusätzliches Plus zu der in diesem Jahr herabgesetzten Mindestinvestitionssumme darstellen und vor allem Mietern zugutekommen. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit 10 Prozent.
Auch für Mieter
Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. „Wir als Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie freuen uns über diese Änderung im Förderprogramm, da so die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Einbruchschutz noch mehr unterstützt werden", sagt Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) e.V.
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