1. Februar 2023

Folgner hilft bei der Förderung

Über die kontinuierlich aktualisierte Website informiert Folgner über die aktuellen Förderungen (hier: BEG) und wie man sie bekommt. Screenshot: Folgner

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird außenliegender Sonnenschutz staatlich gefördert. Bedenkt man, dass 80 Prozent des Energieverbrauchs in den Haushalten für Heizung und Kühlung aufgewendet werden, sind hier große Einsparpotentiale gegeben. Ziel der EU ist es, innerhalb der nächsten zehn Jahre die Renovierungsquote zu verdoppeln und so den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18 Prozent zu reduzieren.

Die BEG ist für die Folgner GmbH aus Bad Aibling ein wichtiger Schritt, diese Zielsetzung zu erreichen. Die Förderung bezuschusst die Sanierung von Bestandsgebäuden, die älter als fünf Jahre sind mit bis zu 15 Prozent. Um die Förderung zu erlangen, ist neben der Antragsstellung auch ein Energieberater erforderlich, der eine technische Projektbeschreibung für das Sanierungsprojekt erstellt. Die Realität zeigt, dass die Umsetzung und die Erlangung der Förderung oftmals schwierig sind. Neben der Vielzahl an Beteiligten (Eigentümer, Fachbetrieb, Energieberater, Hersteller, Förderstelle) gestaltet sich der Prozess meist sehr langwierig. Hinzu kommt der Engpass durch die Energieberatung, Sanierungsprojekte kommen oft aufgrund langer Bearbeitungszeiten sehr spät zur Umsetzung.

Steuerliche Förderung

Hoffnung bringt die Möglichkeit der steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierung. Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent, maximal 40.000,- Euro (bei Sanierungskosten von insgesamt 200.000,- Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies ist einfach durch die Anlage „Energetische Maßnahmen” in der jährlichen Steuererklärung zu erlangen. Erforderlich ist lediglich die Vorlage des Überweisungsbelegs über die Rechnungssumme mit schriftlicher Bestätigung des Fachhandwerkers, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Förderung kann zeitlich unabhängig für weitere Einzelmaßnahmen, in Bestandgebäuden älter als zehn Jahre, bis 1. Januar 2030 beansprucht werden. Ein Energieberater ist für die steuerliche Förderung nicht vorgeschrieben, aber bei umfassenden Gebäudesanierungen grundsätzlich zu empfehlen.

Hilfestellung über Folgner Förder-Website

Die aktuelle Förder-Website von Folgner wird kontinuierlich aktualisiert und gibt einen umfassenden und verständlichen Einblick in die Förderungen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man zu den aktuellen Förderungen gelangt. Neben der Darstellung der unterschiedlichen Förderungen werden die Förderprozesse erklärbar und für alle Beteiligten – von den Bauherren über die Mieter bis zum Energieberater – transparent. Alle für die Anträge erforderlichen technischen Unterlagen stehen als Download zur Verfügung. Darüber hinaus steht Folgner im Rahmen des Service-Telefons für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.

Die besagte Förder-Website rufen Sie am besten über diesen Link auf.

 

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