2. April 2024

EU-Verordnung für motorbetriebene Gebäudekomponenten

Ab dem 9. Mai 2025 müssen motorbetriebene Gebäudekomponenten den Ökodesign-Anforderungen gemäß der EU-Verordnung (EU) 2023/826 entsprechen. Foto: bauelemente bau

Motorbetriebene Gebäudekomponenten unterliegen ab dem 9. Mai 2025 der EU-Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte. Davon betroffen sind Hersteller von Fenstern, Türen, Sonnenschutz- und Beschlägen.

Die EU-Verordnung legt erstmals Mindestanforderungen für den Energiebedarf von motorbetriebenen Gebäudekomponenten im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest und gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme entsprechender Komponenten. Dazu gehören auch zum Öffnen und für den Komfort eingesetzte Geräte an Fenstern, Türen, Toren und Sonnenschutzvorsichtungen.

Gemeinsames FAQ-Dokument

Um Fragen zur Verordnung schnellstmöglich zu beantworten, haben der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB), der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) gemeinsam ein FAQ-Dokument erstellt, das als Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung dienen soll.

Das FAQ-Dokument findet sich auf den Internetseiten der beteiligten Verbände. Alle Angaben und Empfehlungen dieser FAQ beruhen auf dem Kenntnisstand bei Drucklegung (März 2024). Eine Rechtsverbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.

Für weitere Informationen zum Fachverband Schloss + Beschlag geht es hier lang...

...und zum Internetauftritt vom VFF geht es hier entlang.

 

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