10. März 2025

Gebäudesanierung muss dabei sein!

Statement von Thomas Drinkuth, RTG, zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD

Thomas Drinkuth. Foto: RTG

Zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von Union und SPD für die Bauwirtschaft sowie dem geplanten Sondervermögen für Bund, Länder und Kommunen nimmt Thomas Drinkuth, Leiter der RTG Repräsentanz Transparente Gebäudehülle, wie folgt Stellung:

„Gut, dass Union und SPD sich schnell auf Grundzüge ihrer Politik geeinigt haben. Ein starkes, über zehn Jahre gesichertes Sondervermögen für die öffentliche Infrastruktur ist ein mutiger und richtiger Schritt. Bisher wird in den Planungen für die 500 Milliarden jedoch ein wichtiges Stichwort nicht genannt: die Modernisierung der öffentlichen Gebäudebestände. Union und SPD müssen einen angemessenen Teil des Sondervermögens für die Sanierung von Schulgebäuden, Universitäten, Verwaltungen etc. einplanen. Solche Gebäude sind die sichtbare Visitenkarte des Staates und dürfen nicht länger vernachlässigt werden. Zudem spielen sie eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Energieversorgung und beim Klimaschutz. Überdies muss gerade bei intensiv genutzten öffentlichen Gebäuden zügig Schutz vor immer intensiveren Hitzewellen nachgerüstet werden.

Auch beim dringend notwendigen Wohnungsneubau ist das Einigungspapier der zukünftigen Koalitionäre noch zu dünn. Mit Anreizen, Innovationsoffenheit und Deregulierung wollen Union und SPD die Wohnungsbaukrise überwinden. Die Stichworte stimmen, aber: Um das Bauen schnell wieder in Schwung zu bringen, müssen kurzfristig sehr attraktive Steuervorteile und Förderzuschüsse mobilisiert werden, die sowohl in der Wohnungswirtschaft als auch bei privaten Selbstnutzern starke Wirkung entfalten. Gleiches gilt für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die bisher noch gar nicht adressiert wird.

Insgesamt werden die bisherigen Ankündigungen im Bereich Bauen und Sanieren der konjunkturellen Bedeutung der Bauwirtschaft noch nicht gerecht. Hier ist im Zuge der Koalitionsverhandlungen Klärung und Nachsteuerung nötig.“

Zum virtuellen Auftritt der RTG gelangen Sie über diesen Link.

 

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