Die Rolle der Fensterlüftung
Lüftungsplanung im Wohnungsbau
Für neu zu errichtende sowie für zu modernisierende Gebäude ist eine ausreichende Lüftung unerlässlich. Doch die richtige Belüftung und eine sinnvolle Klimatisierung sind anspruchsvoller als man zunächst denkt. Das dafür notwendige Lüftungskonzept zu erstellen ist oft nicht trivial und es erfordert Fachwissen über die optimale Auslegung der erforderlichen Maßnahmen.
Die Planung von lüftungstechnischen Maßnahmen für Wohngebäude erfolgt in Deutschland gemäß DIN 1946-6:2019-12. Diese Norm unterscheidet zwischen ventilatorgestützter und freier Lüftung. Dabei können sowohl zentrale oder dezentrale Systeme als auch kombinierte Lüftungssysteme sowie hybride Lösungen geplant und umgesetzt werden. Wichtig ist vor allem, den notwendigen Luftvolumenstrom im Blick zu haben.
Der Luftvolumenstrom muss gemäß EnEV/GEG mindestens der Feuchteschutzlüftung entsprechen und wird vom Architekten oder Planer im Rahmen eines Lüftungskonzepts ermittelt. Bei kleineren Projekten obliegt dies eventuell dem Fensterbauer, also auch dem Metallbauer oder Schreiner. Das hierfür nötige Fachwissen vermittelt das ift Rosenheim im Rahmen der Fortbildung zum Lüftungsplaner, einer praxisnahen Weiterbildung mit Übungen und Rechenbeispielen.
Sie findet einmal pro Jahr statt, derzeit auch als Online-Seminar. Außerdem wird die ift-Richtlinie LU-02/1 „Fensterlüfter – Teil 2“ gerade überarbeitet; in Kürze erscheint ein elektronischer Lüftungsplaner als Ergänzung zur ift-Richtlinie, zu finden unter www.ift-rosenheim.de.
Den vollständigen Artikel lesen Sie im Rahmen der Rubrik „ift-Forum“ auf der Seite 21 in der Februar-Ausgabe von bauelemente bau.
Auf die Homepage des ift Rosenheim gelangen Sie über diesen Link.