25. März 2021

So erstellen Sie ein Corona-Hygienekonzept für Ihr Unternehmen

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft unterstützt Unternehmen mit Handlungshilfen bei der Erstellung von Hygienekonzepten. Foto: Jan-Peter Schulz / BG BAU

Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht.

Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 vor.

Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.

Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:

  • Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen
  • Lüftungsregeln für Arbeitsräume
  • Abstand halten
  • Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz
  • Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume)
  • Persönliche Hygiene
  • Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall
  • Schnelltests
  • Informationen der Beschäftigten

Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.

Die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung stehen zum Download zur Verfügung.

Eine zusätzliche Erläuterung zum Corona-Hygienekonzept finden Sie hier.

 

Sie wollen regelmäßig über aktuellen Neuheiten und Entwicklungen informiert sein? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter oder schließen ein Abonnement der Print beziehungsweise der e-paper Ausgabe von bauelemente bau ab.

Sie meinen, diese Meldung könnte auch für Ihre Kollegen von Interesse sein? Dann freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung!

Diese Nachricht teilen Facebook Logo Twitter/X Logo LinkedIn Logo Xing Logo Pinterest Logo



Das könnte Sie auch interessieren

21. Oktober 2025

ift Rosenheim und DGNB intensivieren Zusammenarbeit

Das Thema Nachhaltigkeit wird Bauwesen angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels immer wichtiger. Dennoch setzen Politik, Gesellschaft und die Wirtschaft gerade andere Prioritäten, daher ist es umso wichtiger, die Kräfte zu bündeln. Das …

2. Juli 2025

Kneer-Südfenster präsentiert neue Holz-Denkmalfenster

In der Denkmalpflege kommt dem Fenster eine entscheidende Rolle zu. Denn es prägt nicht nur das Erscheinungsbild historischer Fassaden, sondern hat auch entscheidenden Einfluss auf Wohnqualität, Energieeffizienz und die Förderfähigkeit eines …

25. November 2025

Der FLL-smart von Regel-air unter der Lupe

Mitte September 2025 hat die Regel-air Becks GmbH & Co. KG den Fensterfalzlüfter FFL-smart in den Markt eingeführt. Dieser besitzt, so das Unternehmen, viele Vorzüge, was die Integration in die Fertigungsabläufe angeht: Das Fräsen …

zur Übersicht


Newsletter