14. April 2021

PIV prüft auch einbruchhemmende Tore

Prüfung eines einbruchhemmenden Tores im Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV). Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Während die Notwendigkeit, Fenster und Türen gegen Einbruch zu sichern, vielen einleuchtet, wird die Sicherheit bei Garagentoren oft vernachlässigt. Problematisch ist dies insbesondere dann, wenn in der Garage teure Fahrräder gelagert sind oder über die Garage ein Zugang ins Haus möglich ist. „Man sollte daher den Einbruchschutz bei Toren nicht vernachlässigen“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Schlösser- und Beschläge.

Die Prüfung einbruchhemmender Tore nach der DIN/TS 18194 wird vom Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) durchgeführt. Die Norm orientiert sich in großen Teilen an der Normenreihe EN 1627 - 1630, die bei Fenstern und Türen Anwendung findet. Tore werden nach der Technischen Spezifikation DIN/TS 18194 in eine der Widerstandsklassen klassifiziert. Die Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren nach der Produktnorm DIN EN 13241 fest.

Prüfungsablauf

Ebenso wie bei der Prüfung der Einbruchhemmung für Fenster und Türen nach der Normenreihe EN 1627 - 1630 prüft man für die DIN/TS 18194 den Widerstand gegen statische und dynamische Belastung sowie gegen manuelle Einbruchversuche. Dabei wird vom Prüfer versucht, eine durchgangsfähige Öffnung zu schaffen. Beim manuellen Einbruchversuch erfolgen die Prüfungen nach DIN EN 1630. Hier werden Spalte am Torblatt und Verriegelungspunkte angegriffen. So erfolgen neben der statischen und dynamischen Belastung im Rahmen des manuellen Angriffs unter anderem ein Angriff auf die Führungsschiene sowie ein Flächenangriff auf das Torblatt.

Ist eine Zertifizierung, also eine Prüfung und Überwachung durch das PIV, gewünscht, so kann dies durch das entsprechende Zertifizierungsprogramm erreicht werden. Die Elemente zeichnet die PIV CERT Zertifizierungsvereinigung nach bestandener Prüfung und positiv verlaufenem Erstbesuch der Fertigungsstätten mit einem Zertifikat aus.

Aufnahme in die Empfehlungsliste

Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) veröffentlicht regelmäßig Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten. So können sich Verbraucher einen Überblick verschaffen. Mit den Prüfungen und Produktzertifizierung nach DIN/TS 18194 vom PIV ist auch die Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste „Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore“ der Landeskriminalämter möglich.

KfW bietet Zuschüsse

Wer seinen Kunden einbruchhemmende Elemente anbietet, sollte auch gleich prüfen, ob eine Förderung in Betracht kommt. Denn die KfW-Bankengruppe bietet unter anderem das Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E“. Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern sowie Garagen verbessern möchten, einen Zuschuss. Voraussetzung für die Förderung von Garagen ist, dass das Tor mindestens der Widerstandsklasse RC2 entspricht und die Garage direkt an das Wohnhaus grenzt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.

Auf die Homepage des PIV gelangen Sie über diesen Link…

…und zur Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge geht es hier entlang.

 

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