8. November 2021

Mängelhaftung und höhere Gewalt im Mittelpunkt

bb-Rückblende: VFF-Fachtagung VOB und Recht

Rund 30 Teilnehmer fanden sich zur VFF-Fachtagung VOB und Recht ein. Foto: VFF

Die Themen Mängelhaftung und höhere Gewalt bildeten die zentralen Schwerpunkte der Fachtagung „VOB und Recht“ des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), welche am 28. Oktober 2021 im InterCity Hotel am Frankfurter Flughafen abgehalten wurde. Beide Themenblöcke fanden, wie die lebendigen Diskussionen zeigten, viel Anklang bei den über 30 Teilnehmern der Präsenzveranstaltung.

Thomas Manteufel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, bestritt den ersten Teil der Fachtagung mit dem Vortrag „Die Mängelhaftung – Aus Sicht des Richters“. An den Anfang stellte er die Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch BGB und VOB/B sowie die unterschiedlichen Vertragstypen Kaufvertrag oder Werkvertrag. An konkreten Beispielen mangelhafter Fenster (Lackabplatzungen, „Krakelierungen“) brachte Manteufel im Folgenden alle wichtigen Fragestellungen bei der rechtlichen Beurteilung der Mängelhaftung zur Sprache. Er ging dabei unter anderem auf den Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadensersatz, die Definition des Mangelbegriffs, die Bedeutung allgemein anerkannter Regeln der Technik und die Prüfungs- und Hinweispflicht ein.

Verstärkt im Fokus

Das Thema „höhere Gewalt“ ist nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie sowie der verheerenden Flut- und Überschwemmungskatastrophen im Sommer verstärkt in den Fokus der Baubranche geraten. Rechtsanwalt Jörg Teller von der Baurechtskanzlei SMNG näherte sich der Frage „Corona und höhere Gewalt“ über die bau- und allgemeinrechtlichen Bestimmungen: „Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Verhinderung auf Ereignissen beruht, die auch durch die äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und verhütet werden konnte.“ Die rechtliche Folge wäre dann eine Fristverlängerung nach der Dauer der Behinderung. Obwohl aus baurechtlicher Sicht noch keine Urteile zu Corona und höhere Gewalt vorliegen, konnte Teller im Blick auf andere Rechtsgebiete verdeutlichen, dass es Beispiele gibt, die die Pandemie als höhere Gewalt einstufen. Schließlich erläuterte Teller, welche Rechtsfolgen höhere Gewalt aus baurechtlicher Sicht für die Vertragsparteien mit sich bringen kann.

Wichtigkeit der aktiven Kommunikation

Den Abschluss der Vorträge zum Thema „höhere Gewalt“ bildete das Referat des VFF-Baurechtsexperten Markus Christoffel zur neuen internen VFF-Mitgliederinfo VOB.04 „Grundlagen zur Realisierung der Ansprüche aus Bauzeitenverlängerung“. Im Zusammenhang mit dem vierstufigen Modell der Vorgehensweisen und Strategien betonte Christoffel eindringlich die Wichtigkeit von aktiver und verständlicher Kommunikation sowie lückenloser Dokumentation, beispielsweise mittels eines Bautagebuches.

Den vollständigen Nachbericht lesen Sie in der kommenden Ausgabe von bauelemente bau, welche 2. Dezember druckfrisch verschickt wird.

Mehr Informationen zum VFF erhalten Sie über diesen Link.

 

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