1. Februar 2023

Folgner hilft bei der Förderung

Über die kontinuierlich aktualisierte Website informiert Folgner über die aktuellen Förderungen (hier: BEG) und wie man sie bekommt. Screenshot: Folgner

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird außenliegender Sonnenschutz staatlich gefördert. Bedenkt man, dass 80 Prozent des Energieverbrauchs in den Haushalten für Heizung und Kühlung aufgewendet werden, sind hier große Einsparpotentiale gegeben. Ziel der EU ist es, innerhalb der nächsten zehn Jahre die Renovierungsquote zu verdoppeln und so den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18 Prozent zu reduzieren.

Die BEG ist für die Folgner GmbH aus Bad Aibling ein wichtiger Schritt, diese Zielsetzung zu erreichen. Die Förderung bezuschusst die Sanierung von Bestandsgebäuden, die älter als fünf Jahre sind mit bis zu 15 Prozent. Um die Förderung zu erlangen, ist neben der Antragsstellung auch ein Energieberater erforderlich, der eine technische Projektbeschreibung für das Sanierungsprojekt erstellt. Die Realität zeigt, dass die Umsetzung und die Erlangung der Förderung oftmals schwierig sind. Neben der Vielzahl an Beteiligten (Eigentümer, Fachbetrieb, Energieberater, Hersteller, Förderstelle) gestaltet sich der Prozess meist sehr langwierig. Hinzu kommt der Engpass durch die Energieberatung, Sanierungsprojekte kommen oft aufgrund langer Bearbeitungszeiten sehr spät zur Umsetzung.

Steuerliche Förderung

Hoffnung bringt die Möglichkeit der steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierung. Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent, maximal 40.000,- Euro (bei Sanierungskosten von insgesamt 200.000,- Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies ist einfach durch die Anlage „Energetische Maßnahmen” in der jährlichen Steuererklärung zu erlangen. Erforderlich ist lediglich die Vorlage des Überweisungsbelegs über die Rechnungssumme mit schriftlicher Bestätigung des Fachhandwerkers, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Förderung kann zeitlich unabhängig für weitere Einzelmaßnahmen, in Bestandgebäuden älter als zehn Jahre, bis 1. Januar 2030 beansprucht werden. Ein Energieberater ist für die steuerliche Förderung nicht vorgeschrieben, aber bei umfassenden Gebäudesanierungen grundsätzlich zu empfehlen.

Hilfestellung über Folgner Förder-Website

Die aktuelle Förder-Website von Folgner wird kontinuierlich aktualisiert und gibt einen umfassenden und verständlichen Einblick in die Förderungen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man zu den aktuellen Förderungen gelangt. Neben der Darstellung der unterschiedlichen Förderungen werden die Förderprozesse erklärbar und für alle Beteiligten – von den Bauherren über die Mieter bis zum Energieberater – transparent. Alle für die Anträge erforderlichen technischen Unterlagen stehen als Download zur Verfügung. Darüber hinaus steht Folgner im Rahmen des Service-Telefons für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.

Die besagte Förder-Website rufen Sie am besten über diesen Link auf.

 

Sie wollen regelmäßig über aktuellen Neuheiten und Entwicklungen informiert sein? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter oder schließen ein Abonnement der Print beziehungsweise der e-paper Ausgabe von bauelemente bau ab.

Sie meinen, diese Meldung könnte auch für Ihre Kollegen von Interesse sein? Dann freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung!

Diese Nachricht teilen Facebook Logo Twitter/X Logo LinkedIn Logo Xing Logo Pinterest Logo



Das könnte Sie auch interessieren

21. Mai 2024

Albohn investiert in neue Fertigungsstraße

Nach der Krise kraftvoll durchstarten…Das verspricht sich die al bohn Fenster-Systeme GmbH von der bisher größten Investition in der Geschichte des Unternehmens. Insgesamt drei Millionen Euro wurden in eine neue Schweiß/Putz-Linie bis hin …

21. März 2025

Somfy und Samsung SmartThings weiten Partnerschaft aus

Somfy und SmartThings, Samsungs Plattform für vernetztes Wohnen, haben die Kompatibilität des Smarthome-Ökosystems TaHoma und der SmartThings-App bekanntgegeben. Nach der Einführung in den USA ist die gemeinsame Lösung ab sofort auch in …

10. Januar 2024

Wer den VFF-Förderservice nutzt ist im Vorteil!

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie für die BEG Zuschussförderung. Die ausführliche im Bundesanzeiger veröffentliche Förderrichtlinie finden Sie

zur Übersicht


Newsletter